Bei Beitragserhöhung nicht vorschnell kündigen

27.11.2009,

Viele PKV-versicherte bekommen in diesen Tagen Post mit Beitragserhöhungen ihrer PKV-Gesellschaft.

Der von Beitragsanpassungen betroffene Versicherungsnehmer muß allerdings nicht zwingend seinen Versicherungsschutz kündigen, um Kosten zu sparen. Zuallererst sollte der derzeitige Versicherungsschutz überprüft werden. Ein vorschneller Wechsel oder sogar eine Kündigung ist nicht ratsam. Laut der gesetzlichen Regelung im § 205 Versicherungsvertragsgesetz hat jeder Krankenversicherte nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung einen Monat Zeit zu kündigen. Empfehlenswert ist es diese Zeit zu nutzen.

Nach solch einer Bestands- und Bedarfsanalyse, kann über weitere Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung nachgedacht werden. Möglichkeiten gibt es hier beispielsweise in der gewählten Selbstbeteilung. Hier sollten allerdings auch die Auswirkungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit bedacht werden. Bei vielen Gesellschaften lassen sich die Tarife auch in andere Tarife umstellen. So ist ein Betreuungswechsel nicht immer nötig.

Sollte nach eingehender Analyse jedoch noch immer kein Ergebnis vorliegen, welches den Bedürfnissen des PKV-Versicherten entspricht, kann sich nach Alternativen umgesehen werden.


Quelle: KmS Vertriebs GmbH




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