Gerichtsurteil verlangt künftig Unisex-Tarife in der PKV
02.03.2011,Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 1. März 2011 die gängige Praxis der unterschiedlichen Tarifkalkulation bei Frauen und Männern in der Versicherungswirtschaft für unzulässig erklärt. Die kalkulatorische Ausweisung des Geschlechts als "Risikofaktor" in den Verträgen sei diskriminierend und daher unzulässig.
Das Urteil betrifft vor allem die Private Krankenversicherung, wo Tarife für Frauen aus kostenkalkulatorischen Gründen generell teurer angesetzt werden. Die Richter verlangen in ihrem Urteilsspruch, diese Praxis zu beenden und zukünftig einheitliche Unisex-Tarife anzubieten.
Das zwingt die Versicherungsgesellschaften zu gänzlich neuen Tarifberechnungen.
In der logischen Folge müssten sich Unisextarife preislich in der Mitte zwischen jetzigen Frauen- und Männertarifen bewegen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass laut der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes, Juliane Kokott, neuere Statistiken zeigen, dass sich die Kosten für Männer und Frauen in den PKV-Tarifen angenähert haben und somit auch die tarifliche Ungleichbehandlung obsolet sei.
Bis zum Jahresende 2012 müssen nun die neuen Unisex-Tarife angeboten werden.
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