Hartz IV und privat versichert: Kostenübernahme durch die ARGE

26.07.2010,

Wenn Hartz-IV-Bezieher nicht in eine gesetzliche Krankenkasse übernommen werden, weil sie vor ihrem Leistungsbezug nicht versicherungspflichtig waren, verbleiben sie weiterhin in einer privaten Krankenversicherung.

In diesem Fall müssen die Arbeitsagenturen bzw. (Argen) die anfallenden PKV-Beiträge im vollem Umfang übernehmen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichtes Saarland mit dem Aktenzeichen  L 9 AS 15/09 hervor.

Im zugrunde gelegten Fall hatte ein ehemaliger Rechtsanwalt geklagt, der momentan Hartz-IV-Leistungen bezieht und seine Anwaltstätigkei nicht mehr ausüben kann. Nachdem sich die Arge weigerte, den vollen PKV-Beitrag zu übernehmen, hatte der Betroffene geklagt und in zweiter Instanz auch gewonnen.

Das Landessozialgericht wies im Zusammenhang mt dem Urteilsspruch nochmals ausdrücklich auf die Versicherungspflicht für alle Bürger hin.

 




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