Herstellerrabatt trägt bei PKV Früchte in Millionenhöhe

29.06.2011,

Seit Beginn dieses Jahres profitieren neben den gesetzlichen Krankenkassen, auch die privaten Kassen von den gesetzlichen Herstellerrabatten, die ihnen vorher nicht zustanden. Wie eine Prognose des Wissenschaftlichen Instituts der PKV nun zeigte, können die privaten Kassen daraus folgend im Jahr 2011 mit einer Einsparung von etwa 161 Millionen Euro rechnen. In der PKV könnte damit die Arzneimittelausgabe pro Verordnung um 6,9 Prozent gesenkt werden. Bei den Beihilfeträgern sind zudem Einsparungen in ähnlicher Hohe möglich.

Die Preise, die gesetzliche und private Versicherte, für Arzneimittel zahlen müssen, können so zukünftig näher zusammenrücken. Die Differenz zwischen einer Verordnung der PKV- und einer der GKV wird dabei jedoch im laufenden Jahr immer noch 7,7 Prozent betragen. Im Vergleich zum Jahr 2009, in welchem die Differenz noch 10,2 Prozent betrug, ist jedoch bereits eine Tendenz zur Angleichung erkennbar. Die zusätzlichen Kosten für PKV- Versicherte resultieren unter anderem daraus, dass der Kassenabschlag der Apotheken nur den gesetzlichen Kassen gewährt wird. Zudem haben die Rabattverträge der GKV eine ganz andere Relevanz, wie die der PKV. Während die Apotheken bei Rabattverträge der GKV gesetzlich zu einer Abgabe dieser Arzneimittel verpflichtet sind, gibt es bei den Rabattverträge der PKV keine vergleichbare Festlegung. Versicherte einer gesetzlichen Versicherung werden somit auch zukünftig im Bereich der Arzneimittel einen klaren Kostenvorteil haben.




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