Nur noch 1 Jahr Wartezeit bei PKV-Wechsel
01.11.2009,Während der gesundheitsreform wurde der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erschwert. Nur, wer 3 Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze verdiente, durfte in die PKV wechseln.
Diese Entscheidung wurde nun wieder korrigiert und es gilt demnächst wieder die alte Regelung, wonach ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze genügt.
Aktuell beträgt die Versicherungspflichtgrenze 4.050,– Euro monatlich (48.600,– Euro jährlich). Die neue Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2010 liegt bei 4162,50 Euro monatlich (49.950,– Euro jährlich).
Wer keine Fehler machen will, sollte sich an einen Makler/Fachberater wenden, der mit geeigneter Software die oft sehr viele verschiedene Tarife vergleichen kann.
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