PKV-Versicherte haben Anspruch auf Kostenübernahme bei Hartz IV

19.10.2009,

Wer eine private Krankenversicherung hat und in eine finanzielle Notlage gerät, bekommt dann auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung vom Sozialamt komplett übernommen. So lautet eine Entscheidung des Sozialgerichtes Gelsenkirchen in einem Eilbeschluss.

Eine PKV-Kundin mit 3 Kindern hatte Hartz IV beantragen müssen. Das Sozialamt wollte die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht übernehmen, weil dafür kein Anspruch besteht bei Privatversicherten.

Das Sozialgericht entschied anders und sieht Menschen mit einer privaten Krankenversicherung gleichgestellt mit Menschen die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind.
Da bei diesen auch die Beiträge komplett übernommen werden gelte dies auch für Privatversicherte. Das Sozialgericht hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, man darf gespannt sein wie dann das endgültige Urteil aussieht.

 

(AZ:   S 31 AS 174/09 )




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