Schweinegrippe-Impfung: Privatversicherte haben Anspruch wie GKV-Versicherte

02.11.2009,

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) unterstützt die Impfaktion gegen die Schweinegrippe. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung zunächst für Medizinpersonal, chronisch Kranke und Schwangere, danach grundsätzlich für alle Bevölkerungsgruppen.

Privatversicherte haben bundesweit den gleichen Anspruch auf kostenfreie Impfung wie gesetzlich Versicherte. Ärzte dürfen dafür also keine gesonderte Rechnung stellen, weil mit dem Beitrag der PKV zu den Impffonds sämtliche Leistungen bereits bezahlt sind.

Die Impfung sei eine besondere Schutzmaßnahme des Staates zur Gefahrenabwehr für alle Bürger, unabhängig von ihrem Versichertenstatus, betont der PKV-Verband in einer Erklärung. Dabei werden die Impfärzte nicht als Freiberufler tätig, sondern als Auftragnehmer des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder.

Der Impfstoff befindet sich in staatlichem Besitz, kann also nicht einzelnen Personen auf Rezept ärztlich verordnet werden. Falls einzelne Ärzte dennoch versuchen sollten, gesonderte Abrechnungen nach der Gebührenordnung (GOÄ) zu stellen, wäre dies nicht zulässig. Betroffene sollten dann ihre private Krankenversicherung informieren.

 




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