Tunesien/Ägypten: Auslands-KV greift nicht bei Reisewarnung

10.03.2011,

Wegen politischer Unruhen sind beliebte südliche Urlaubsländer wie Ägypten oder Tunesien von Reisewarnungen betroffen. 

Wer trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in die betroffenen Länder fliegt, muß im Krankheitsfall damit rechnen, dass die private Auslandsreisekrankenversicherung wegen der Reisewarnung nicht greift.

Viele Verträge zur privaten Auslands-KV enthalten eine Ausschlussklausel bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgibt und der Urlauber aber dennoch in dieses Land reist, tut er dies meist auf eigene Gefahr.

Die Reisewarnungen sollten also befolgt werden und Angebote zu Umbuchungen bei Veranstaltern nicht sollten nicht ignoriert werden. Wenn die Reisewarnungen offiziell aufgehoben werden, gelten sofort auch wieder die Auslands-KV in vollem Umfang.





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