Verstoßen höhere PKV-Beiträge für Frauen gegen Gleichstellungsgrundsätze ?

13.09.2010,

Frauen bezahlen allgemeinhöhere beiträge zur privaten Krankenversicherung als Männer – berücksichtigt man jeweils Alter und Gesundheitszustand. Diese Tatsache ist allgemein bekannt und wurde bislang wenig in Frage gestellt..

Die Partei "Die Linke" hat nun offiziell beim Bundefinanzministerium eine Anfrage zur Rechtmäßigkeit dieser gängigen Praxis gestellt und sich dabei auf u.a. auf den Gleichstellungsgrundsatz im Grundgesetz im EU-Recht berufen.

Das Ministerium stellte sich dieser juristischen Problematik. In einer Stellungnahme heißt es, dass die privaten Versicherer nicht gegen geltendes Recht verstoßen, wenn sie von weiblichen Mitgliedern höhere Beiträge verlangen. Weil keine Verletzung des Grundgesetzes vorliegt, dürfen die Versicherer weiterhin auf diese Weise verfahren. Eine weitere Begründung lautet dahin, dass die Verfahrensweise auch deshalb zulässig ist, weil die Versicherungsgesellschaften auf der Grundlage statistischer Daten agierten. Weil die Zahlen eindeutig belegen würden, dass die medizinische Versorgung von Frauen kostenintensiver ist, seien höhere Beiträge auch nicht willkürlich oder grundlos. Somit könne man nicht von einem Verstoß gegen Gleichstellungsgrundsätze ausgehen.

Beitragsstatistiken belegen allerdings, dass sich PKV-Beiträge für Männer und Frauen langfristig immer mehr angleichen und der spezielle Aufschlag für weibliche Mitglieder sich zunehmend verringert.

 

 




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